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Ihr Ansprechpartner

Daniel Heider


Gräfenhohner Straße 2
53639 Königswinter

 

Telefon +49 171 / 12 70 568

Telefax +49 22 23 / 90 55 78


Immobilienbewertung PDF Drucken E-Mail

Wofür benötige ich die Immobilienbewertung der Sachverständigenkanzlei Heider?

 

 

  • Kaufpreiseinschätzung einer Immobilie

Bei einer Transaktion in der Höhe eines Immobilienkaufs- verkaufs kann es nicht falsch sein, sich weitestgehend absichern zu wollen. Dies trifft sowohl auf den Verkäufer, als auch auf den Käufer einer Immobilie zu. Niemand möchte einen zu geringen Kaufpreis erzielen, oder einen zu hohen Kaufpreis zahlen. Wir sichern Ihre Entscheidung gerne mittels einer Immobilienbewertung ab.

 

  • Vermögensübersicht

Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihr Immobilienvermögen. Parallel arbeiten wir gerne Optimierungskonzepte zu Ihrer Immobilie aus.

 

  • Auseinandersetzungen wie Scheidung oder Erbschaft

Wir verschaffen Ihnen eine Grundlage zur weiteren Verwendung in diesen Angelegenheiten. Ob als Bewertung für interne Regelungen oder als gerichtsbeständiges Gutachten.

 

  • Gutachten für eine Finanzierung

 

  • Immobilienbewertung zur Kalkulation des Versicherungsschutzes

 

 

 

 

Welche Objektarten bewertet die Sachverständigenkanzlei Heider?

 

 

  • Unbebaute Grundstücke

 

  • Ein- und Mehrfamilienhäuser

 

  • Wohnungs- und Teileigentum

 

  • Wohn- und Geschäftshäuser

 

 

 

 

Nach welchen Methoden bewertet die Sachverständigenkanzlei Heider eine Immobilie?

 

 

Die Methode zur Bewertung einer Immobilie hängt stark von der Immobilie selbst, sowie der Art der Immobilie (z.B. Eigentumswohnung, oder Einfamilienhaus) ab.

 

Nachfolgend wollen wir Ihnen die verschiedenen Ermittlungsmethoden kurz erläutern:

 

Vergleichswertverfahren - Aus dem Namen dieses Verfahren ergibt sich die grobe Ermittlungsform. Dieses Verfahren bietet sich immer dann an, wenn Immobilien gut miteinander zu vergleichen sind (z.B. 2 baugleiche Wohnungen im gleichen Gebäude). Auch z.B. Reihenhäuser oder Doppelhaushälften lassen sich oft sehr gut mit dem Vergleichswertverfahren bewerten.

 

Sachwertverfahren - Dieses Verfahren wird in der Regel bei nicht vermieteten (eigengenutzten) Immobilien angewendet, die sich aufgrund Ihrer Individualität nicht für das Vergleichswertverfahren eignen. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass sich der Wert z.B. eines eigengenutzten Einfamilienhauses nicht an erzielbaren Mieteinnahmen orientiert, sondern den Wert der Wiederbeschaffung ausschlaggebend ist. Im Wesentlichen setzt sich der hier errechnete Wert aus dem Bodenwert (Grundstückswert), den Kosten das Gebäude neu zu erstellen, einem Abzug für die Abnutzung des Gebäudes auf den aktuellen Zustand und sonstigen wertbeeinflussenden Umständen zusammen.

 

Ertragswertverfahren - Dieses Verfahren dient der Bewertung von vermieteten bzw. zuvermietenden Immobilien (Renditeobjekten, Kapitalanlagen). Der wesentlichste Faktor für die Bewertung dieser Immobilien ist die nachhaltig erzielbare Miete.

 

Gerne stellen wir Ihnen auf Anfrage für jedes der drei Verfahren eine Beispielbewertung zur Verfügung.

 

 

 

 

Vergütung

 

 

Die Vergütung des Sachverständigen hängt stark von seiner Aufgabenstellung ab.

Wir bieten Ihnen zwei Modelle, die Sie primär nach dem Verwendungszweck der Bewertung auswählen können/sollten.

 

Das Gutachten eignet sich immer dann, wenn Sie ein gerichtsbeständiges Dokument benötigen, z.B. bei gerichtlichen Auseinandersetzungen wie einer Scheidung.

Gerne erstellen wir Ihnen unverbindlich und kostenfrei ein individuelles Angebot zu Erstellung eines Gutachtens Ihrer Immobilie.

 

Die Marktwerteinschätzung ist eine Bewertung der Immobilie für alle aussergerichtlichen Bewertungsmotive (z.B. Kaufpreiseinschätzung für Immobilien).

Eine umfangreiche Marktwerteinschätung erhalten Sie von uns pauschal für 299,- € inkl. MwSt.

 


Zur Kontaktaufnahme bitte hier klicken.